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   LAG Niedersachsen, 24.02.2009 - 3 Sa 833/08 B   

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https://dejure.org/2009,6796
LAG Niedersachsen, 24.02.2009 - 3 Sa 833/08 B (https://dejure.org/2009,6796)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.02.2009 - 3 Sa 833/08 B (https://dejure.org/2009,6796)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 3 Sa 833/08 B (https://dejure.org/2009,6796)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaft bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung

  • Judicialis

    RL 2000/78/EG Art. 1; ; RL 2000/78/EG Art. 2; ; AGG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; AGG § 8

  • diewahlens.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaft bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartner

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartner

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Betriebliche Hinterbliebenenversorgung, Lebenspartnerschaft

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartner

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.02.2009 - 3 Sa 833/08
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH 01.04.2008 - Rs C-267/06 (Maruko) - AP 9 zur Richtlinie 2000/78/EG = NZA 2008, 459) verstößt die Differenzierung zwischen Ehegatten und überlebenden Lebenspartnern bei der Hinterbliebenenversorgung gegen die Regelungen der Richtlinie 2000/78/EG, sofern sich ein überlebender Lebenspartner in einer Situation befindet, die mit der eines Ehegatten, der eine Hinterbliebenenversorgung erhält, vergleichbar ist.

    Die Rente wird aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses des Ehegatten bzw. Lebenspartners gezahlt (EuGH 01.04.2008 - Rs C-267/06 (Maruko) - AP 9 zur Richtlinie 2000/78/EG = NZA 2008, 459).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 01.04.2008 (Rs C-267/06 (Maruko) - AP 9 zur Richtlinie 2000/78/EG = NZA 2008, 459) zudem ausdrücklich klargestellt, dass die Wirkungen seiner Entscheidung zur Richtlinie 2000/78/EG in zeitlicher Hinsicht nicht zu beschränken sind.

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.02.2009 - 3 Sa 833/08
    Eingetragene Lebenspartner sind in der betrieblichen Altersversorgung hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung Ehegatten gleichzustellen, soweit am 1. Januar 2005 zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Versorgungsschuldner noch ein Rechtsverhältnis bestand (BAG 14.01.2009 - 3 AZR 20/07 - ).

    Seit diesem Zeitpunkt besteht auch im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung eine mit der Ehe rechtlich vergleichbare Situation (BAG, Urt. vom 14.01.2009 - 3 AZR 20/07).

    Das Bundesarbeitsgericht hat dabei offengelassen, ob hierzu ein Arbeitsverhältnis erforderlich ist oder ob es ausreicht, wenn der Arbeitnehmer mit Betriebsrentenansprüchen oder unverfallbaren Anwartschaften ausgeschieden ist (BAG, Urt. vom 14.01.2009 - 3 AZR 20/07 -).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.02.2009 - 3 Sa 833/08
    Ein betriebsrentenrechtliches Rechtsverhältnis wird nämlich nicht erst mit dem Eintritt des Versorgungsfalles bzw. des Nachversorgungsfalles begründet, sondern bereits mit dem Entstehen einer Versorgungsanwartschaft (BAG, Urt. vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 - AP 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung = NZA 96, 48).

    Für die Versorgungsberechtigten ist es nämlich wichtig, dass Meinungsverschiedenheiten über den Bestand und die Ausgestaltung der Versorgungsrechte möglichst vor Eintritt des Versorgungsfalles geklärt werden, um so zu entscheiden, ob eventuell bestehende Versorgungslücken geschlossen werden müssen (vgl. BAG, Urt. vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 - AP 26 zu § 1 BetrAVG = NZA 96, 48; BAG, Urt. vom 26.08.1997 - 3 AZR 235/96 - AP 27 zu § 1 BetrAVG Ablösung = NZA 98 817).

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.02.2009 - 3 Sa 833/08
    Die für diesen Fall entstehenden Verpflichtungen sind bereits jetzt Teil des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien (BAG, Urt. vom 11.07.2007 - 3 AZR 249/06 - AP 1 zu § 2 AGG = NZA 2008 532).

    Sie behält vielmehr ihre Bedeutung als Kollisionsregelung (BAG, Urt. v. 11.12.2007 - 3 AZR 249/06 - AP 1 zu § 2 AGG = NZA 2008, 532).

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.02.2009 - 3 Sa 833/08
    Für die Versorgungsberechtigten ist es nämlich wichtig, dass Meinungsverschiedenheiten über den Bestand und die Ausgestaltung der Versorgungsrechte möglichst vor Eintritt des Versorgungsfalles geklärt werden, um so zu entscheiden, ob eventuell bestehende Versorgungslücken geschlossen werden müssen (vgl. BAG, Urt. vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 - AP 26 zu § 1 BetrAVG = NZA 96, 48; BAG, Urt. vom 26.08.1997 - 3 AZR 235/96 - AP 27 zu § 1 BetrAVG Ablösung = NZA 98 817).
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09

    Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. Februar 2009 - 3 Sa 833/08 B - wird zurückgewiesen.
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